Briefe an den Bundespräsidenten: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Generalverdacht/ Unschuldsvermutung gilt nur formal im Präventiven nicht. defakto schon. | ||
== Informationen & Argumentationshilfen == | == Informationen & Argumentationshilfen == |
Version vom 13. November 2007, 16:05 Uhr
Der Bundespräsident hat unter bestimmten Vorraussetzungen das Recht, seine Unterschrift unter ein Gesetz zu verweigern. Mit der Briefaktion fordern wir ihn auf von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es ist daher eine mögliche, einfache und legale Methode.
Wie?
Briefe an den Bundespräsidenten sollten respektvoll formuliert sein. Man schreibt weniger an die Person als an das Verfassungsorgan Bundespräsident. Trotzdem sollte man seine Angelegenheit und seine Argumente frei vortragen.
Anschrift
An den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Herrn Köhler Bundespräsidialamt Spreeweg 1 10557 Berlin Deutschland
Anrede und Schlussformel
Anrede: Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Schlussformel: Mit vorzüglicher Hochachtung / Mit ausgezeichneter Hochachtung
Textblöcke und Entwürfe
Bitte teilt Eure Ideen mit:
- Große Rechtsphilosophische Neuerung: Private Dritte (Provider) werden präventiv in die Pflicht genommen, dem Staat bei Ermittlungen zu helfen. (Formulierungstips gibts bei Jerzy Montag)
- Grundsatz der Datensparsamkeit
- Generalverdacht/ Unschuldsvermutung gilt nur formal im Präventiven nicht. defakto schon.
Informationen & Argumentationshilfen
- Wann wird das Gesetz zur Unterschrift vorgelegt?
- Urteile des Bundesverfassungsgericht die die Argumentation stützen?